Das Ende des ungerechtfertigten Geoblockings: Die neue Ära des E-Commerce steht vor der Tür
Die neuen Bestimmungen gegen ungerechtfertigte Geoblocking-Systeme traten am 22. März 2018 in Kraft. Die neunmonatige Frist bis zum 3. Dezember sollte den Händlern genügend Zeit geben, sich anzupassen und die erforderlichen Änderungen vorzunehmen, um den EU-Vorschriften zu entsprechen.
Laut Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU und Mariya Gabriel, zuständige Kommissarin für digitale Wirtschaft und Gesellschaft:
Die Bürger Europas werden die Freiheit genießen, Waren und Dienstleistungen online einkaufen zu können. Dies ist nicht nur das Ende ungerechtfertigter Diskriminierung, sondern eröffnet europäischen Unternehmen auch neue Möglichkeiten für Wachstum und Innovation. Die Beendigung ungerechtfertigter Geoblocking-Maßnahmen ist Teil unserer Bemühungen, den grenzüberschreitenden E-Commerce in der EU zu fördern, nebst transparenteren Paketzustellpreisen, einen stärkeren Verbraucherschutz und vereinfachte MwSt-Vorschriften.
Geoblocking: Die Grundlagen
Unter Geoblocking versteht man Einschränkungen, die von Online-Shops aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung auferlegt werden.
Nehmen Sie diese Situation als Beispiel: Ein Verbraucher in Belgien findet auf der Seite eines Online-Händlers in Frankreich ein Produkt, das ihn interessiert. Er fügt es in seinen Warenkorb und klickt dann auf „Kaufen“. Auf einmal wird er auf eine andere Adresse umgeleitet und erhält die Nachricht „Sie werden auf die belgische Seite dieser Webseite umgeleitet”.
Auf einmal befindet er sich auf einer Seite, wo das Produkt … nicht verfügbar ist.