
EU-Online-Verkäufer warten auf die Auswirkungen des Brexit
Seit dem 1. Januar 2021 gelten Grenzanforderungen für den Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien. Für den Warenverkehr zwischen Nordirland und den EU-Ländern, einschließlich Irland, wird es keine wesentlichen Änderungen geben.
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien vom Dezember 2020 umfasst den Handel von Waren und Dienstleistungen und auch eine Reihe anderer Bereiche wie z.B. Investitionen, Wettbewerb, Steuertransparenz, Datenschutz usw.
Das Abkommen sieht Nullzollsätze und Nullkontingente für Waren vor, die den entsprechenden Ursprungsregeln genügen.
Mit dem Abkommen können zwar Zölle und Kontingente für den Warenaustausch vermieden werden, es könnte jedoch trotzdem zu Problemen an der Grenze kommen. Darunter erhöhte Kontrollen oder neue Zollerklärungen, die von Händlern ausgefüllt werden müssen.
Allgemein betrachtet werden Handelsbeziehungen mit erhöhten Beschränkungen und Änderungen verbunden sein. Es wird z.B. die Einfuhrumsatzsteuer bei der Ankunft der Waren in der EU fällig.
E-Commerce-Checkliste für EU-Verkäufer, die Handel mit dem Vereinigten Königreich betreiben
- Stellen Sie sicher, dass Sie sich mit Ihren Handelspartnern im Vereinigten Königreich über die Aufteilung der Zuständigkeiten einigen
- Stellen Sie sicher, dass Sie die richtigen Dokumente für die jeweilige Warenart haben, die Sie im Vereinigten Königreich anbieten
- Bleiben Sie über die geltenden Grenzbestimmungen auf dem Laufenden
- Erkundigen Sie sich bei der Zollbehörde Ihres Landes über die neuen Zollverfahren, z. B. welche Zollverfahren für den Warenverkehr aus dem Vereinigten Königreich in die EU erforderlich sind
- Prüfen Sie die Anforderungen für die Ausfuhr der von Ihnen angebotenen Produktart, z. B. die Anforderungen für die Ausfuhr von Lebensmitteln, Getränken oder landwirtschaftlichen Produkten aus der EU in das Vereinigte Königreich
- Überprüfen Sie die erforderlichen Dokumente, Zulassungen und Bescheinigungen für Exportwaren aus der EU in das Vereinigte Königreich. Informieren Sie sich, wie Sie diese beantragen können
- Benachrichtigen Sie die britischen Behörden vorab über Waren, die Sie aus der EU in das Vereinigte Königreich exportieren
- Bei Industriegütern sollten Sie Ihre Produktkennzeichnung, Etikettierung und Verpackung überprüfen. Falls erforderlich, holen Sie zusätzliche Genehmigungen, Bescheinigungen oder Registrierungen ein und benennen Sie einen gesetzlichen Vertreter mit Sitz in Großbritannien
- Machen Sie sich mit den neuen Regeln für die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer auf Pakete, die Sie an britische Käufer schicken, vertraut.
Um auf der sicheren Seite zu sein, erwägen Sie Steuer- und/oder Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Es sind also möglicherweise einige Änderungen vorzunehmen, um weiterhin personenbezogene Daten mit Unternehmen/Organisationen in Großbritannien austauschen zu können. Es ist ratsam, zusätzlich mit Ihrer örtlichen Datenschutzbehörde zu sprechen. Diese hilft Ihnen dabei, sich in Sachen Datenschutz und Datenübermittlung vorzubereiten.
Zu guter Letzt: Da sich Änderungen an den grenzüberschreitenden Urheberrechts-Mechanismen der EU auf Ihr Unte